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Mitmachen oder wegschauen!?


Akteure und Mitläufer:innen

Die reibungslose Durchführung der Abtransporte erfolgte durch das Zusam­men spiel verschiedener Institutionen. So leisteten die Finanzbehörden eine entscheidende Amtshilfe, indem sie vorab die Vermögen der Deportierten einzogen. Unter Leitung von Adolf Eichmann organisierte das »Judenreferat« innerhalb des »Reichssicherheitshauptamtes« (RSHA) alle übrigen reichsweiten Maßnahmen für die »Umsiedlungen« ab Oktober 1941. Die »Reichsvereinigung der Juden in Deutschland« (RV) wurde zwangsver­pflichtet, dem RSHA zuzuarbeiten, indem sie Mitgliederlisten der Jüdischen Gemeinden vorzulegen und alsbald auch Deportationslisten anzufertigen hatte. Sie musste Sammellager und Verpflegung bereitzustellen und die anfallenden Kosten für die vermeintlichen »Umsiedlungen« begleichen. Die »Deutsche Reichsbahn« organisierte die »Massenbeförderung« generalstabsmäßig, erarbeitete Strecken­ und Fahrpläne, stellte Züge bereit – zunächst Abteilwagen, später Viehwaggons. Der Fahrpreis 3. Klasse wurde pro Person und Fahrtstrecke in Rechnung gestellt. Allein aus dem Großdeutschen Reich wurden zwischen 1941 und 1945 mindes­tens 265 000 Menschen in Richtung Osten deportiert.

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Kurz nach Beginn des Zweiten Weltkrieges führte der Reichsführer SS, Heinrich Himmler, Sicherheitspolizei und Sicherheitsdienst in einer über­geordneten Behörde zusammen, dem RSHA. Fortan war das von Reinhard Heydrich geführte RSHA als Planungs­-, Aktions-­ und Befehlszentrum die zentrale Institution der nationalsozialistischen Verfolgungs­ und Vernichtungspolitik. Auf dem Gelände der ehemaligen Prinz­-Albrecht­-Straße 8 befindet sich heute die Gedenk­ und Dokumentationsstätte Topographie des Terrors (Niederkirchnerstraße 8). © Bundesarchiv; Stiftung Topographie des Terrors
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Im Schulterschluss mit der »nationalen Regierung« forderte Reichsbahnchef Julius Dorpmüller alle Eisenbahner auf, sich mit »voller Kraft« einzubringen. Der Vorstand der Deutschen Reichsbahn (1934) v.l.n.r.: Max Leibbrand (Betrieb), Johannes Vogt (Verkehr), Gustav Hammer (Einkauf), Julius Dorpmüller (Generaldirektor), Georg  Gollwitzer (Vertreter Bayerns), Wilhelm  Kleinmann (Personal), Ludwig Homberger (Finanzen). © Historische Sammlung Deutsche Bahn AG
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Laut der »11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz« vom 25. November 1941 verloren die zur »Evakuierung« vorgesehenen Juden und Jüdinnen mit der Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft auch ihr gesamtes Eigentum. Mit dem Deportations­bescheid erhielten sie die Aufforderung eine »Vermögenserklärung« abzugeben, in der alle Eigentumswerte zu erfassen waren. Die Finanzbehörden zogen das Vermögen ein, um es zur »Förderung aller mit der Lösung der Judenfrage in Zusammenhang stehenden Zwecken« (zitiert aus der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz) einzusetzen. © Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA), Rep. 36A Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg (II) Nr. 34528
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»Telegrammbrief« der Reichsbahn, Generalbetriebs­leitung Ost, an regionale Direktionen über Sonder­züge (»Sdz«) für »Umsiedler« vom 16. Januar 1943. Retour (nach Reinigung und »Entwesung«) wurden die Züge für den Transport von »Volksdeutschen« (»Vd«) nach Deutschland eingesetzt. © Bundesarchiv